Selbstbestimmte Vorsorge

Vorsorgen - aber wie?

Die Bekanntgabe der Wünsche in der Familie, an eine Vertrauensperson oder das Niederschreiben im Testament.

Hierbei handelt es sich um die Äußerung der eigenen Wünsche, damit die Angehörigen bei der Organisation des Begräbnisses darauf Rücksicht nehmen können. Der Nachteil liegt darin, dass keine Verpflichtung für die Befolgung dieser Wünsche besteht. Die Angehörigen haben somit die Wahl, ob sie darauf Bedacht nehmen oder nicht.

Nicht zu empfehlen ist auch die Niederschrift im Testament, da dieses oft erst nach der Beerdigung eröffnet wird und die Wünsche dann keinen Einfluss mehr auf die Gestaltung haben können. Jedenfalls wäre es hier sinnvoll, den Angehörigen oder einer Vertrauensperson mitzuteilen, dass die persönlichen Wünsche im Testament festgehalten werden und wo dieses hinterlegt wurde (siehe auch Unterpunkt “Testament”).

 

Die unverbindliche Bestattungs-Vorsorge beim Bestattungsinstitut

Hier besteht die Möglichkeit, beim Bestatter unverbindlich die Wünsche niederzuschreiben und hinterlegen zu lassen. Auch besteht hier die Möglichkeit, Kopien der Urkunden abzulegen, um im Todesfall sofort die Beurkundung am Standesamt vornehmen lassen zu können. Auch hier ist diese Aufstellung allerdings für die Angehörigen nur eine Empfehlung und erzeugt keinerlei Verbindlichkeit. Die Wünsche werden aber – insbesondere durch das ausführliche Beratungsgespräch – in der Regel konkreter bzw. detaillierter festgehalten.

 

Der Abschluss einer Sterbegeld-Versicherung

Der Abschluss läuft wie bei jeder Versicherung ab. Entweder zahlt man in monatlichen Prämien ein oder per Einmalerlag. Der Versicherungsschutz umfasst je nach Anbieter auch z.B. den Schutz für weltweite Rückholung, falls der Todesfall im Ausland bzw. nicht am Bestattungsort eintreten sollte. Wie bei anderen Versicherungen auch, ist hier allerdings nur ein gewisser Betrag als Deckungssumme versichert, d.h. im Todesfall steht ein gewisser Betrag zur Ausrichtung und Gestaltung der Trauerfeier zur Verfügung, die Organisation ist jedoch den Angehörigen völlig nach deren Belieben überlassen. Selbstverständlich kann eine derartige Versicherung auch mit einer unverbindlichen Bestattungs-Vorsorge verbunden werden. Die Kombination mit einer verbindlichen Bestattungs-Vorsorge ist nur dann möglich, wenn auch die Vollmacht zur Abrechnung schon zu Lebzeiten beim Bestatter hinterlegt wird.

 

Die verbindliche Bestattungs-Vorsorge beim Bestattungsinstitut

Hierbei handelt es sich um einen Vertrag, der zwischen dem Vorsorgetreffenden und dem Bestattungsinstitut geschlossen wird. Es wird eine Aufstellung über die gesamte Organisation der Bestattung getroffen und die Kosten vorangeschlagen. Es ist danach notwendig, dass die Kosten für die Bestattung beim Bestatter einbezahlt werden. Um die Inflation bis zum Todeszeitpunkt (der durchaus auch Jahrzente betragen kann) ohne Nachzahlungen abgelten zu können werden diese Zahlungen bei uns im Haus banküblich verzinst und wir garantieren somit, dass zu jedem Zeitpunkt die vereinbarten Leistungen durch die Einzahlung gedeckt sind. Diesen Vertrag kann nur noch der Vorsorgetreffende bzw. eine von diesem bevollmächtigte Person abändern, (es sei denn es wurden abweichende Regelungen getroffen), womit auch garantiert ist, dass die Trauerfeier und der letzte Weg genau in Ihrem Sinne durchgeführt wird.