URNENbestattung PRIVAT

Urnenbestattung im Privatbereich

Die Urnenbestattung im Privatbereich ist laut § 21 Abs. 2 des O.ö. Leichenbestattungsgesetzes 1985, in der Fassung der Leichenbestattungsgesetznovelle 1993, LGBl. Nr. 36, möglich.

Die Formalitäten diesbezüglich übernehmen wir gerne für Sie.