Erste Schritte

Was ist der Reihe nach zu tun, wenn der Todesfall eintritt?

Folgende Unterlagen benötigen wir, um die polizeiliche Abmeldung abnehmen zu können:

  • Geburtsurkunde (vor 1938: Taufschein)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (Heimatschein)
  • bei ausländischer Staatsbürgerschaft Reisepass
  • Meldezettel
  • Heiratsurkunde bzw. wenn geschieden Scheidungsurteil
  • Sterbeurkunde des Ehepartners wenn verwitwet
  • Nachweis des akademischen Grades, wenn noch auf keiner anderen Urkunde eingetragen.

Nehmen Sie bitte weiters mit:

  • Ein Foto des Verstorbenen für den Trauerdruck (Parte, Andenkenbilder usw.)
  • Liste mit Lieblingsliedern des Verstorbenen, wenn diese in die Trauerfeier integriert werden sollen  (auch CD oder MP3 möglich)
  • Sargbeigaben (wie Bilder, Fotos, Zeichnungen oder Besonderheiten) die demVerstorbenen in den Sarg gelegt werden sollen, sofern Sie dies nicht im Zuge der Aufbahrung selber tun möchten.

Tritt der Todesfall zu Hause ein, so rufen Sie bitte die Bestattung an:
Unter den Telefonnummern 07754 / 8010 oder mobil 0664 2230683 wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar!

Wir wissen, welcher diensthabende Totenbeschauarzt zu verständigen ist und nehmen dessen Verständigung vor. Wir werden Sie danach umgehend
zurückrufen, um Ihnen mitzuteilen, wann die Totenbeschau vorgenommen werden wird. Der Verstorbene darf erst nach der Totenbeschau angekleidet werden. Den Termin für die Abholung des Verstorbenen bestimmen Sie. Es ist uns wichtig, Ihnen die Zeit zu geben, die Sie benötigen und
vereinbaren auch gerne einen späteren Termin für die Abholung – insbesondere wenn Verwandte von auswärts anreisen, die noch zu Hause Abschied nehmen wollen. Selbstverständlich kann die Abholung auch direkt im Anschluss an die Totenbeschau vorgenommen werden.

Legen Sie Kleidung für den Verstorbenen bereit (Unterwäsche, Socken bzw. Strumpfhose, Überbekleidung). Das Ankleiden des Verstorbenen wird in der Regel durch unsere Mitarbeiter vorgenommen, die Ihnen jedoch gerne helfend zur Seite stehen, wenn Sie diesen letzten Dienst am Verstorbenen selbst vornehmen wollen. Selbstverständlich können Sie das Ankleiden auch völlig selbständig vornehmen. Beim Todesfall in einem Krankenhaus erfolgt das Ankleiden durch die Angestellten der Prosektur im jeweiligen Spital.


Termin für die Trauerfeier


Der Termin für die Trauerfeier wird in der Regel in Absprache mit dem zuständigen Pfarrer und den Hinterbliebenen festgelegt. Üblicherweise
findet die Bestattung ca. 3- 5 Tage  nach dem Todesfall statt, um genügend Zeit für Verständigungen und Vorbereitung zur Verfügung zu haben.  Für die Fixierung des Termins, den Satz der Partebriefe, die Gestaltung der Andenkenbilder und die Organisation der Trauerfeier stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Auch ist eine Auswahl des Sarges bzw. der Urne zu treffen. Die Individualität der Trauerfeier ist uns ein großes Anliegen. Es ist uns daher wichtig, dass Sie uns Ihre Vorstellungen oder Wünsche mitteilen, wir werden mit Ihnen gemeinsam die Umsetzung besprechen bzw. Ihnen Möglichkeiten aufzeigen.

Kommen Sie zu uns ins Büro oder vereinbaren Sie einen Termin, an dem wir zu Ihnen nach Hause kommen.

Sollte der Todesfall in einem Krankenhaus eingetreten sein, dürfen Sie die Kleider gerne zu uns ins Büro mitnehmen. Wir werden uns darum kümmern, dass der Verstorbene vom Krankenhaus angekleidet wird.


Versenden der Partebriefe


In manchen Fällen (insbesondere wenn die Bestattung sehr bald stattfindet) ist es sinnvoll die Verständigung auch per Telefon vorzunehmen, wobei der Aufwand hierbei deutlich größer ausfällt.


Trauergespräch mit dem Geistlichen bzw. dem Trauerredner


Es empfiehlt sich schon vorher ein paar Eckpunkte für den Lebenslauf schriftlich festzuhalten, um im Gespräch nicht auf den einen oder anderen Punkt zu vergessen. Wir empfehlen Ihnen auch, den Lebenslauf weniger tabellarisch aufzubauen, als vielmehr auf die persönlichen Werte und Charakterzüge einzugehen, die den Verstorbenen ausgezeichnet haben beziehungsweise die persönlichen Erlebnisse, die Sie mit diesem Menschen
auch über den Tod hinaus verbinden.
 

Nach Erhalt der Urkunden


Informieren Sie die Bank über den Todesfall, damit das Konto gesperrt wird! Ein Abheben vom Konto ist für Zeichnungsberechtigte nun nicht mehr möglich, für Kontoinhaber (falls ein Gemeinschaftskonto vorliegt) jedoch schon. Der aktuelle Kontostand sowie alle Bewegungen nach dem Todeszeitpunkt werden dem zuständigen Notar auf dessen Anfrage übermittelt.


Der Notar


Dieser meldet sich automatisch bei Ihnen, um einen Termin für die Todfallaufnahme festzulegen. Es steht Ihnen jedoch frei, sich jedes anderen österreichischen Notars für die Abhandlung der Verlassenschaft zu bedienen. Dafür ist es notwendig, diesen möglichst bald darüber zu informieren, dass er die Verlassenschaft übernehmen soll. Der somit zuständige Notar wird dies dem Bezirksgericht weitermelden, damit kein weiterer Notar beauftragt wird.