sterbegeld-versicherung

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“Ich möchte meinen Angehörigen nicht zur Last fallen”, hören wir oft, verknüpft mit der Frage, welche Möglichkeiten bestehen.

Da die Einlage auf ein Sparbuch mit sehr spärlichen Zinsen verbunden ist und ein Einmalerlag beim Bestatter nicht immer in Frage kommt, bieten einige Versicherungen sog. Sterbegeld-Versicherungen an. Hier wird – wie auch bei anderen Versicherungen – monatlich eine Prämie an die Versicherung überwiesen und je nach Versicherung tritt nach gewisser Zeit (ca. 3 Jahre) der Versicherungsschutz ein. Zum Teil beinhalten solche Versicherungen auch noch andere Vorteile, wie z.B. die Rückholversicherung, wenn der Todesfall außerhalb des Bestattungsortes bzw. im Ausland anfällt oder der sofortige Versicherungsschutz (schon in den ersten 3 Jahren) bei Unfällen fällig wird.

Sind keine Hinterbliebenen da, so empfiehlt sich insbesondere bei Erdbegräbnissen auch der Abschluss einer Grabpflegeversicherung, die jedoch zum Teil auch bei Friedhofsgärtnereien abgeschlossen werden kann.

Die Verrechnung einer solchen Sterbegeld-Versicherung läuft in aller Regel direkt über das Bestattungsinstitut mittels einer Vollmacht, die zu unterschreiben ist. Die Summe, die die Versicherungsleistung die Bestattungskosten übersteigt, wird dann direkt an die Angehörigen ausbezahlt.

Für detailliertere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Berater zur Bestattungsvorsorge:
Herr Andreas Meidl
Tel.: 0664 4927004 • E-Mail: n.zrvqy@jvrareirerva.ng

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